Der Koalitionskompromiss zum Familiennachzug für subsidiär geschützte Flüchtlinge rückt immer näher. In der kommenden Woche soll das Kabinett über einen Gesetzesentwurf beraten.
Immer mehr Flüchtlinge verlassen Deutschland auf derselben Route, auf der sie ursprünglich nach Deutschland gekommen sind. Grund: Sie dürfen ihre Familien nicht nachholen. Das UN-Flüchtlingskommissariat kritisiert Deutschland. Viele Flüchtlinge fühlten sich wegen der erneuten Aussetzung des Familiennachzugs betrogen.
Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestärkt. Ihr Recht auf Familiennachzug bleibt auch dann bestehen, wenn Sie nach der Einreise volljährig werden.
Das neue Heimatministerium will die Familienzusammenführung von Menschen mit subsidiären Schutz weiterhin in vielen Fällen unmöglich machen. Was sagt das über den Begriff der ‚Heimat‘ aus? Von Hanna Schneider
Das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs für eingeschränkt Schutzberechtigte wird nicht ausgesetzt. Das entschied das Bundesverfassungsgericht im Fall eines 13-jährigen Syrers, der seine Mutter nachholen wollte.
Der Familiennachzug bleibt ein Thema, um das erbittert gerungen wird. Schon bevor die geplante Neuregelung für subsidiär Schutzberechtigte das Kabinett erreicht, wird erregt gestritten - teilweise offenbar über Missverständnisse.
Das Bundesinnenministerium hat die Neuregelung des Familiennachzugs für subsidiär geschützte Flüchtlinge auf den Weg gebracht. Danach sind Bezieher von Sozialleistungen vom Familiennachzug ausgeschlossen. Scharfe Kritik kommt von den Grünen und der Linkspartei.
Licht und Schatten sehen Experten des Sachverständenrates im Koaltionsvertrag von Union und SPD im Bereich der Migrations- und Integrationspolitik. Auf Kritik stößt insbesondere die Aussetzung des Familiennachzugs sowie die geplanten Flüchtlingszentren.
Für Flüchtlinge mit einem subsidiärem Schutzstatus bleibt der Familiennachzug weiter ausgesetzt. Der Kompromiss von Union und SPD passierte den Bundesrat. Ab August sollen pro Monat maximal 1.000 Personen nach Deutschland kommen dürfen.
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag zur Erteilung vorläufiger Visa zum Familiennachzug abgelehnt. Der Entscheidung lag der Fall von drei minderjährigen Mädchen aus Somalia zugrunde. Sie wollten zu ihrer Mutter nach Deutschland, die subsidiär schutzberechtigt ist.