Der Familiennachzug bleibt ein Thema, um das erbittert gerungen wird. Schon bevor die geplante Neuregelung für subsidiär Schutzberechtigte das Kabinett erreicht, wird erregt gestritten - teilweise offenbar über Missverständnisse.
Das Bundesinnenministerium hat die Neuregelung des Familiennachzugs für subsidiär geschützte Flüchtlinge auf den Weg gebracht. Danach sind Bezieher von Sozialleistungen vom Familiennachzug ausgeschlossen. Scharfe Kritik kommt von den Grünen und der Linkspartei.
Licht und Schatten sehen Experten des Sachverständenrates im Koaltionsvertrag von Union und SPD im Bereich der Migrations- und Integrationspolitik. Auf Kritik stößt insbesondere die Aussetzung des Familiennachzugs sowie die geplanten Flüchtlingszentren.
Für Flüchtlinge mit einem subsidiärem Schutzstatus bleibt der Familiennachzug weiter ausgesetzt. Der Kompromiss von Union und SPD passierte den Bundesrat. Ab August sollen pro Monat maximal 1.000 Personen nach Deutschland kommen dürfen.
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag zur Erteilung vorläufiger Visa zum Familiennachzug abgelehnt. Der Entscheidung lag der Fall von drei minderjährigen Mädchen aus Somalia zugrunde. Sie wollten zu ihrer Mutter nach Deutschland, die subsidiär schutzberechtigt ist.
Über eine Obergrenze soll der Familiennachzug weiterhin eingeschränkt bleiben und damit geordnet vonstattengehen. Diese Vorstellung, dass man Migrationsbewegungen beliebig ordnen, steuern und begrenzen kann, ist jedoch ein Mythos. Es geht hier um Menschen und ihre Familien. Von Miriam Gutekunst Von Miriam Gutekunst
Die Zahl der Klagen gegen Asylbescheide wird nach Auffassung von Pro Asyl weiter steigen. Die geplante Begrenzung des Familiennachzugs sowie die bisherige Erfolgsquote von Klagen begünstigten diesen Trend. Der GroKo wirft die Menschenrechtsorganisation gravierende Fehler vor.
Der Familiennachzug zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen bleibt über Mitte März hinaus für weitere viereinhalb Monate ausgesetzt. Mit der Mehrheit von 376 Stimmen beschloss der Bundestag am Donnerstag in Berlin die von CDU/CSU und SPD vorgeschlagene Übergangslösung.
Der Bundestag hat die weitere Aussetzung des Familiennachzugs beschlossen - mit den Stimmen der Unions- und SPD-Fraktionen. Allerdings haben nicht alle Unions- und SPD-Politiker für die Aussetzung gestimmt.
Union und SPD haben sich darauf geeinigt, dass pro Monat 1.000 enge Angehörige von Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz aufgenommen werden sollen. Doch wie funktioniert der Familiennachzug, wer darf kommen und wie läuft das Antragsverfahren? MiGAZIN beantwortet die Fragen.