Geflüchtete haben auch dann Anspruch auf Familienzusammenführung, wenn sie bis zur behördlichen Entscheidung ihres Antrags volljährig geworden sind. Das hat der EuGH in einem Fall aus Österreich entschieden. Andernfalls könnten Behörden absichtlich langsam arbeiten. Der Fall erinnert an ein Urteil gegen Deutschland.
EU-Staaten verlangen bei Antragsstellung auf Familienzusammenführung von Geflüchteten oft das persönliche Erscheinen in einer Auslandsvertretung. Der Europäische Gerichtshof hat in einem Fall aus Belgien dieser Praxis jetzt eine Absage erteilt.
Wie Deutschland verlangt auch Dänemark eine Sprachprüfung bei Familienzusammenführungen. Damit ist jetzt Schluss, entschied der Europäische Gerichtshof im Falle eines türkischen Staatsbürgers, der seit 1979 in Dänemark lebt. Ob Deutschland seine Rechtspraxis anpasst, darf aber bezweifelt werden.
Der Europäische Gerichtshof hat der Praxis deutscher Behörden, einem volljährig gewordenen Kind die Zusammenführung mit den Eltern zu verwehren, eine klare Absage erteilt. EU-Richter stellten jetzt fest: Entscheidend sei nicht der Zeitpunkt der Behördenentscheidung, sondern der Antragsstellung.
Wer ohne sicheren Aufenthaltsstatus in Deutschland lebt, hangelt sich von Duldung zu Duldung. Die Bundesregierung will den Betroffenen eine Perspektive geben und ein Chancen-Bleiberecht einführen. Profitieren könnten mehr als 136.000 Menschen.
Bundesinnenministerin Faeser will beim Familiennachzug zu Fachkräften künftig auf den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse verzichten. Anerkannte Schutzberechtigte bleiben außen vor. Es gibt Kritik.
Nur die Hälfte des Kontingents für den Familiennachzug zu Bürgerkriegsflüchtlingen wurde 2021 ausgeschöpft. Seit mehr als fünf Jahren haben sie keinen Rechtsanspruch mehr auf das Nachholen Angehöriger. Die Ampel will das wieder ändern.
Der Ampel-Koalitionsvertrag erntet von Menschenrechtlern, Familienverbänden, Migrantenorganisationen und der Opposition Lob und Kritik. Positiv hervorgehoben werden die Migrations- und Integrationspolitik, negativ werden das Asylrecht und die Islampolitik bewertet.
Das Rote Kreuz sieht angesichts der Katastrophe von Afghanistan neues Leid auf die Bevölkerung zukommen. Familien werden auseinandergerissen, die Suche nach Vermissten ist langwierig und schwierig. Schnellere Visaverfahren wären eine erste Hilfe.
Seit Jahren lebt ein aus Pakistan geflohener Christ in Deutschland. Nun soll er sich in der Heimat ein Visum zur Familienzusammenführung ausstellen lassen. Doch der Erfolg der Reise ist ungewiss.