Nordrhein-Westfalens Justizminister Kutschaty will weiter keine Kopftücher im Gerichtssaal erlauben. Ein bayerisches Gericht hatte einer muslimischen Rechtsreferendarin das Recht zugestanden. Grünen-Politikerin Künast kritisiert das Verbot.
Vor Gericht soll das Verhüllen des Gesichts in Zukunft verboten werden. Darauf verständigte sich das bayerische Kabinett. Anstoß war eine Verhandlung vor dem Münchner Amtsgericht Ende 2015. Eine Muslimin hatte sich geweigert, ihr Schleier abzulegen.
Immer mehr Flüchtende ziehen vor Gericht weil sie nicht länger auf eine Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge warten wollen. Ende März waren weit über 3.000 Klagen bei Verwaltungsgerichten anhängig.
Beim Prozessauftakt um einen Brandanschlag auf eine bewohnte Flüchtlingsunterkunft im Sauerland überraschten zwei Hauptverdächtige mit bizarren Tatmotiven: Sie hätten Angst gehabt, die Asylbewerber könnten sonst ihrerseits Straftaten begehen. Schaden hätten sie den Menschen nicht zufügen wollen.
Darf eine Zeugin vollverschleiert vor Gericht erscheinen? In München soll eine muslimische Frau den Schleier ablegen, damit der Richter nicht mit einem "schwarzen Tuch" sprechen muss.
Auf Anweisung des Gerichtspräsidenten wurden im Saarbrücker Amtsgericht alle Kreuze abgehängt. Das Kreuz sei nicht die Autorität, in deren Namen Recht gesprochen werde. Kritik kam von der CDU, die Kirchen bedauern die Entscheidung, Lob kommt von der Linkspartei.
Das Verwaltungsgericht bestätigte die Suspendierung eines Aachener Polizeianwärters aus dem Dienst aufgrund rassistischer Ausfälle gegenüber einer Kollegin. Der Betroffene sei charakterlich ungeeignet für den Polizeidienst - auch weil er keine Reue zeige.
In Deutschland hat jeder Mensch bei einem Gerichtsverfahren das grundlegende Verfahrensrecht, das Urteil nachprüfen zu lassen – sollte man meinen. Doch Asylsuchenden steht dieses Recht vor Gericht nicht zu. Genau das wollen Rechtsexperten mit einer Petition jetzt ändern.
Australien ist nicht gerade wegen seiner humanen Flüchtlingspolitik bekannt. Mit Anzeigen wie „Keine Chance - Ihr werdet Australien nicht zu eurer Heimat machen" versuchen die Behörden schon im Voraus Flüchtlinge abzuschrecken. Jetzt beschäftigen sich gleich zwei Gerichte mit der Asylpolitik des Landes.
Sollte Rechtsprechung in einem neutralen Raum stattfinden? Der Gerichtspräsident des Oberverwaltungsgerichts im Saarland sagt Ja und lässt das letzte verbliebene Kreuz entfernen. Damit gibt er der Beschwerde eines jüdischen Antragstellers statt. Die Kirche zeigt sich enttäuscht. Von Marlene Grund