Für Opfer und Hinterbliebene terroristischer Anschläge in Deutschland sind bislang rund 5,58 Millionen Euro an Härteleistungen ausgezahlt worden. Edgar Franke, Beauftragter der Bundesregierung, blickt zufrieden auf die Erhöhung der Hilfen in den vergangenen Jahren zurück. Er sieht aber auch Bedarf für Verbesserungen.
Zwei Jahre nach dem antisemitisch-islamfeindlichen Anschlag auf die Synagoge und auf einen Döner-Imbiss in Halle wurde am Samstag der Opfer und Hinterbliebenen gedacht. Der Ministerpräsident warnte vor einer weiteren Verrohung der Gesellschaft.
Politik und Medien erinnern an den Halle-Anschlag – allerdings mit auffälligen Einschränkungen auf die antisemitische Motivation des Täters. Dass er maßgeblich auch aus islamfeindlichen Motiven handelte, wird ausgeblendet. Von Prof. Dr. Sabine Schiffer
Eine Polizistin aus Dessau soll Briefkontakte zu dem im Gefängnis sitzenden Halle-Attentäter gehabt haben. Die Grünen sprechen von einem „unfassbaren Vorgang“, der Landesverband der Gewerkschaft der Polizei ist schockiert.
Auch nach dem Gerichtsurteil gegen den Halle-Attentäter ist die Aufarbeitung des rassistischen Anschlags nicht abgeschlossen. Insbesondere Hinterbliebene und Betroffene benötigen weitere Unterstützung. In der Pflicht sind dabei auch Behörden und Verwaltungen, betont der Opferbeauftragte der Bundesregierung, Edgar Franke, im Gespräch. Verwaltungen seien "manchmal unsensibel". Von Christine Xuân Müller
Der Halle-Attentäter wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. An den 25 Verhandlungstagen gegen Stephan B. habe man in menschliche Abgründe geschaut, sagt die Vorsitzende Richterin.
Am 25. Prozesstag hat die Verteidigung des Attentäters plädiert. Sie fordert kein konkretes Strafmaß, sondern eine gerechte Strafe. Der Angeklagte wollte die Möglichkeit des letzten Wortes nutzen, seine rechtsextreme Ideologie zu verbreiten - und wurde lautstark unterbrochen.
Im Halle-Prozess haben Nebenklagevertreter plädiert. Dabei gab eine Anwältin den Eltern des Angeklagten eine moralische Mitverantwortung. Ein Anwalt sagte, Stephan B. habe jede Menschlichkeit abgelegt. Andere fordern, dass der Angeklagte nie wieder auf freien Fuß gesetzt wird.
Die Vertreter der Bundesanwaltschaft haben nach fast vier Monaten Hauptverhandlung gegen den Synagogen-Attentäter von Halle ihren Schlussvortrag gehalten. Sie fordern lebenslange Haft für den Angeklagten mit anschließender Sicherungsverwahrung.
Der Prozess gegen den Synagogen-Attentäter Stephan B. nähert sich seinem Ende. Am 20. Prozesstag wurde noch ein Antisemitismus-Experte als Zeuge vernommen: Antisemitismus und gezieltes Töten von Juden habe nach 1945 nicht aufgehört.