In Halle wollte ein Mann im Oktober ein Blutbad in einer Synagoge anrichten. Er erschoss zwei Menschen, die ihm zufällig über den Weg liefen. Die Tat rüttelte auf. Ein Kompetenznetzwerk soll den Kampf gegen Antisemitismus effektiver machen.
Der Anschlag auf eine Synagoge in Halle hat bundesweit Entsetzen ausgelöst. Jetzt verstärkt Sachsen-Anhalt den Schutz von jüdischen Einrichtungen. Innenminister Stahlknecht verspricht angstfreie und sichere Glaubensausübung.
Der Attentäter von Halle hätte laut Ministerium von drei Bediensteten in der JVA beaufsichtigt werden müssen. Die Anstalt änderte eigenmächtig die Sicherheitsregeln. Am Ende war Stephan B. sogar völlig unbeaufsichtigt unterwegs.
Die Aufarbeitung der Fehler in der JVA Halle, die der mutmaßliche Attentäter Stephan B. für einen Fluchtversuch nutzte, hat begonnen. Am kommenden Donnerstag wird sich der Rechtsausschuss des Landtags mit dem Vorfall befassen.
Der Attentäter von Halle hat versucht, aus dem Gefängnis auszubrechen. Dabei ist er seinen Aufsehern für mehrere Minuten entkommen. Das Justizministerium prüft, wie es dazu kommen konnte.
Der Attentäter von Halle wird sich für seine Tat ab dem 21. Juli vor Gericht verantworten. Ihm wird zweifacher Mord vorgeworfen. Der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde will als Nebenkläger auftreten - er glaubt nicht an die Einzeltäter-Theorie.
Opfer rechter Gewalt können Entschädigung vom Bund erhalten. Sachschäden werden aber nicht ersetzt. Betroffene fordern eine Ausweitung. Den Angreifern gehe es schließlich auch um die Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz. Die Bundesregierung stellt Hilfe in Aussicht.
Der Terroranschlag in Halle vom 9. Oktober 2019 hatte weltweit für Entsetzen gesorgt. Nun hat die Bundesanwaltschaft gegen den Attentäter Anklage erhoben. Er soll aus einer antisemitischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Gesinnung heraus gehandelt haben.
Im Fall des getöteten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke will der Generalbundesanwalt in Kürze Anklage erheben. Gegen den mutmaßlichen Täter des antisemitischen und islamfeindlichen Anschlags in Halle hat die Bundesanwaltschaft bereits Anklage erhoben.
Wer Kritik an der Medienberichterstattung hat, kann sich beim Presserat offiziell beschweren. 2019 nahmen mehr Leser diese Möglichkeit wahr. Die Zahl der Beschwerden über die Nennung von Täterherkunft ging zurück.