Bundesverfassungsgericht
10.10.2019
Rechtsextremisten haben keinen Anspruch auf Beherbergung in Hotels. Jeder Betreiber ist frei darin zu entscheiden, wen er als Gast akzeptiert und wen nicht. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Fall eines ehemaligen NPD-Vorsitzenden entschieden.