Die Schmähplastik an der Wittenberger Stadtkirche könnte bald entfernt werden. Der 2020 berufene Beirat empfiehlt, das Relief an einen kirchennahen, noch zu entwickelnden Lernort zu versetzen.
Die judenfeindliche Schmähplastik an einer Wittenberger Kirche muss nicht entfernt werden. Laut Bundesgerichtshof verhöhnt das Relief aus dem Mittelalter zwar das Judentum. Mit der historischen Einordnung sei jedoch ausreichend für Distanz gesorgt.
Die AfD hat Kirchengemeinden angeklagt, weil sie mit Glockengeläut eine Wahlkampfveranstaltung gestört hätten. Die Kirche weist die Vorwürfe zurück. Man habe lediglich drei Gottesdienste gegen Intoleranz und Fremdenhass abgehalten – alles im Rahmen der Läuteordnung. Von Nora Frerichmann
Die orthodoxen Kirchen tun sich nach dem russischen Angriff auf die Ukraine schwer mit einer klaren Positionierung. Während an der Basis der Unmut wächst, flüchten sich die Hierarchen in allgemeine Worte über die Tragik des Krieges. Von Karsten Packeiser
Das Bamf wollte den blinden Anglistik-Master-Studenten Mheddin Saho nach Spanien abschieben. Ein bayerisches Kloster gewährte ihm Kirchenasyl. Jetzt ist die Abschiebefrist abgelaufen. Das Bamf muss seinen Asyl-Antrag prüfen.
Wäre die Kirche ein Ausländerverein, wäre sie längst mit V-Leuten durchsetzt, wäre „nicht integrationsfähig“, wäre in das nächstbeste Kriegsgebiet abgeschoben, stünde unter Generalverdacht. Von Sven Bensmann
Über viele Jahre gab es in Regensburg Streit über den richtigen Umgang mit einer jahrhundertalten antisemitischen Schmähplastik am Regensburger Dom: Die „Judensau“ soll nun bleiben, aber mit einer neuen Texttafel deutlicher kommentiert werden.
Wie umgehen mit judenfeindlichen Schmähplastiken aus dem Mittelalter an Kirchen wie in Wittenberg? Ausdiskutieren oder Gerichte entscheiden lassen, entfernen oder stehenlassen? Eine Tagung in Berlin suchte nach Antworten.
Bekenntnisschulen dürfen Grundschulkinder, die nicht der katholischen Kirche angehören, bei der Aufnahme benachteiligen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Begründung: In Nordrhein-Westfalen sei das laut Landesverfassung erlaubt.
Für Religionsfreiheit ist jede Partei. Doch die Vorstellungen, wie sie konkret ausgestaltet wird, gehen von CDU bis Linkspartei dann doch auseinander. Das gilt für die Kirchen genauso wie für den Islam. Von Corinna Buschow