In Bremen stehen die Behörden und die Kirche eigentlich im engen Kontakt, wenn es um Fälle des Kirchenasyls geht. In der Nacht zum Dienstag versuchte die Polizei, erstmals ein Kirchenasyl zu brechen, um einen Flüchtling nach Finnland abzuschieben.
Individuelles Recht auf Asyl erhalten, keine Verfahren in Drittstaaten: Die evangelische Kirche dringt am Ende ihre Jahrestagung auf ein Bekenntnis zum Flüchtlingsschutz. Sorgen macht sie sich auch um das Kirchenasyl.
Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge werden mehr Fälle von Kirchenasyl gemeldet. Zumeist geht es um Flüchtlinge, für die eigentlich ein anderes EU-Land zuständig ist. Kirchenasyl ist Hilfe in Härtefällen.
In Hamburg ist ein 29-jähriger Afghane aus dem Kirchenasyl heraus abgeschoben worden. Kirchen kritisieren den Bruch, auch die Hamburger Fraktionen von Linke und Grünen verurteilen das Vorgehen.
Die Abschiebung einer Familie aus dem Kirchenasyl in Bienenbüttel sorgt für Proteste. Jetzt trafen sich die zuständige Bundesbehörde, das niedersächsische Innenministerium und die Kirche zum Gespräch. Aus dem Kirchenasyl sollen keine Abschiebungen mehr vorgenommen werden. Bamf steht in der Kritik. Von Christina Sticht
Jahrelang haben die niedersächsischen Behörden Kirchenasyle geachtet. Seit einigen Monaten gibt es Meldungen über Festnahmen und Abschiebungen aus dem Kirchenasyl. Jetzt traf es eine russische Familie, die wegen des russischen Kriegs Zuflucht bei Uelzen suchte.
Eigentlich gibt es Absprachen zwischen Staat und Kirchen über den Ablauf von Kirchenasylen. In Rheinland-Pfalz haben die nicht funktioniert: Erneut kam es zu einem nächtlichen Polizeieinsatz – mit dramatischem Ausgang für einen Syrer. Von Karsten Packeiser
Mit der Zahl der Asylanträge steigt auch die Zahl der Kirchenasyle in Deutschland wieder. 2023 gab es laut Bundesinnenministerium mehr als 1.500 Fälle - deutlich mehr als in den Vorjahren. Nur wenige Fälle führen aber zum Umdenken bei den Behörden.
Zwei junge Männer sollen abgeschoben werden. Als sie Betroffenen nicht freiwillig kommen, dringt die Polizei in die Wohnung ein. Der Flüchtlingsrat prangert den Bruch des Kirchenasyls an. Die Polizei habe „die rote Linie überschritten“
Asylbewerber im Kirchenasyl haben keinen Anspruch auf Geldleistungen, wenn sie gegen Wohnsitzauflagen verstoßen. Das hat das niedersächsische Landessozialgericht in einem jetzt bekannt gewordenen Fall einer irakischen Familie entschieden.