Mit einer Vollzugsanweisung möchte Bayern auf die Kopftuchentscheidung des Bundesverfassungsgerichts reagieren. Damit soll die bisherige harte Haltung beim Kopftuch-Verbot aufgeweicht werden. In Bayern dürfen Lehrerinnen kein Kopftuch tragen, Nonnen und Mönche aber ihr Habit.
Entgegen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sieht die CSU keinen Handlungsbedarf in Bayern. Man werde sowohl am Kopftuchverbot festhalten als auch am Habit für Nonnen. Argument: Das Verfassungsgericht habe sich mit NRW außeinandergesetzt und nicht mit Bayern.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung der Gesellschaft eine zweite Chance gegeben. Eine Chance zu zeigen, dass die grundgesetzlichen Freiheiten, auf die wir zu Recht stolz sind, für alle gelten und nicht nur für diejenigen, die gleicher als gleich sind. Von Gabriele Boos-Niazy Von Gabriele Boos-Niazy
Das Bundesverfassungsgericht hat das Kopftuchverbot gekippt, dem Gesetzgeber aber einen Stolperstein auf den Weg gelegt. Nun liegt es an der Politik: die Neuregelung kann für Vielfalt zu werben oder Islamhassern eine Steilvorlage liefern. Von Ekrem Şenol Von Ekrem Şenol
Das Bundesverfassungsgericht hat die ungleichbehandlung des Islam gegenüber anderen Religionen gekippt, ebenso das pauschale Kopftuchverbot in NRW. Schulministerin Löhrmann hat bereits Konsequenzen angekündigt, betroffen sind aber auch andere Länder.
Bei den Verhandlungen um einen Staatsvertrag mit den Muslimen in Niedersachsen dreht sich alles nur noch um eine Frage: Wird das Kopftuchverbot für Lehrerinnen abgeschafft?
Eigentlich war der Staatsvertrag mit den Muslimen für Anfang 2015 terminiert. Unterschrieben wurde bisher aber nichts. Grund ist die islamfeindliche "Pegida"-Bewegung. Die Diskussion hat sich laut Ministerpräsident Weil zugespitzt. Auch am Kopftuchverbot hält er inzwischen fest.
Mit Niedersachsen und Berlin streben gleich zwei Länder Staatsverträge mit Muslimen an. Niedersachsen wäre das erste Flächenland. Dort könnte ersten Informationen zufolge auch das Kopftuchverbot für Lehrerinnen fallen.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Ein kirchliches Krankenhaus darf von einer Muslima verlangen, ihr Kopftuch abzunehmen. Für Kopftuch tragende Frauen ist das ein weiterer Rückschritt im Hinblick auf ihre Zugangschancen zum Arbeitsmarkt – Gabriele Boos-Niazy kommentiert. Von Gabriele Boos-Niazy
Soll man sich als Kirchenmitglied über das Kopftuch-Urteil des Bundesarbeitsgerichtes freuen? Tut sich die Kirche einen Gefallen, wenn sie zwar Muslime einstellt, ihnen aber ihre religiösen Lebensäußerungen verbietet? - ein Gastbeitrag von Pfarrer Christian Wolff. Von Christian Wolff