EuGH-Anwalt Rantos will Arbeitgebern erlauben, nur das Tragen von großen religiösen Symbolen zu verbieten. Seinem Gutachten zufolge könnte das Kopftuch verboten, der Kreuz am Hals erlaubt sein. Der Gerichtshof entscheidet demnächst über zwei Fälle aus Deutschland.
Berlins Bürgermeister Michael Müller verteidigt im Kopftuchstreit den angekündigten Gang zum Bundesverfassungsgericht. Er stehe aller Kritik zum Trotz hinter dem sogenannten Neutralitätsgesetz.
Mehrfach haben Lehrerinnen in Berlin Geld erstritten, weil ihnen das Tragen des Kopftuchs untersagt war. Für das Bundesarbeitsgericht ist ein pauschales Kopftuchverbot unzulässig. Berlins Bildungssenatorin dennoch daran festhalten.
Berlins Justizsenator Behrendt will Lehrkräften im Schuldienst das Tragen religiös konnotierter Bekleidung erlauben. Seine Kritiker offenbaren problematische Denkmuster. Von Gabriele Boos-Niazy
Vor gut zwei Monaten hat das Bundesarbeitsgericht das Berliner Kopftuchverbot für Lehrerinnen als Diskriminierung verurteilt. Der Wille zur Novellierung des Neutralitätsgesetzes ist in der rot-rot-grünen Koalition dennoch nicht ausgeprägt.
Die Debatte über das islamische Kopftuch geht nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts weiter. In Berlin wird die Neufassung des Neutralitätsgesetzes für den Öffentlichen Dienst diskutiert. Muslime fordern Versachlichung der Debatte.
Das Land Berlin darf muslimische Lehrerinnen mit Kopftuch nicht unter Berufung auf das Neutralitätsgesetz pauschal ablehnen. Das Bundesarbeitsgericht wies eine Revisionsklage ab. Das Gesetz muss verfassungskonform ausgelegt werden, so das Gericht.
Das Bundesarbeitsgericht hat dem Kopftuchverbot in Berlins Neutralitätsgesetz eine Abfuhr erteilt. Gut so. Denn hinter „Neutralität“ verbergen sich nur die Privilegien der Mehrheitskultur. Von Fabian Goldmann
Eine muslimische Rechtsreferendarin aus Hessen unterlag mit ihrer Verfassungsbeschwerde vor dem höchsten deutschen Gericht: Das Kopftuchverbot im Gerichtssaal ist verfassungsgemäß. Hessische Justizministerin begrüßt den Beschluss, Muslime kritisieren ihn als falsches Signal.
Wegen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz muss ein Fitnessstudio einer Hamburger Muslimin 1.000 Euro Schadensersatz zahlen. Das Studio hatte ihr untersagt, mit Kopftuch zu trainieren.