Der Plan der niedersächsischen Landesregierung, Richtern das Tragen von Kreuz, Kippa oder Kopftuch zu verbieten, stößt bei den Grünen auf Kritik. Das Verbot treffe faktisch nur muslimische Frauen.
Nach dem Willen der SPD/CDU-Landesregierung in Niedersachsen sollen Richter und Staatsanwälte künftig in Verhandlungen auf Kopftuch, Kreuz oder Kippa verzichten. Ein Gesetzentwurf soll Mitte September in den Landtag eingebracht werden. Justizministerin Barbara Havliza (CDU) erläutert im Gespräch die Hintergründe. Von Michael Grau
Einem Gutachten zufolge ist das Berliner Neutralitätsgesetz verfassungskonform. Es wurde vom Bildungssenat in Auftrag gegeben. Eine Änderung des Gesetzes sei weder geboten noch empfohlen.
Ein von Terre des Femmes beauftragter Rechtsgutachter hält ein Kinderkopftuchverbot für verfassungskonform. Die Frauenrechtsorgansiation Terre des Femmes sieht in dem Tuch eine Sexualisierung von Minderjährigen. Ihre Gegner warnen vor einem "Identitätsdilemma" der Mädchen.
Die Kritik am niedersächsischen "Kopftuchverbot" in Gerichtssälen reißt nicht ab. Der Zentralrat der Muslime wirft der Landesregierung vor, Musliminnen wegen ihrer Religion zu misstrauen. Das sei unredlich und stigmatisiere die Betroffenen.
Richter und Staatsanwälte in Niedersachsen sollen in Zukunft keine religiösen Symbole oder Kleidung tragen. Ein Gesetzentwurf werde eingebracht. Muslime sehen in dem Vorhaben ein Kopftuchverbot und gezielte Diskriminierung von muslimischen Frauen.
Empört über den Titel der Petition von Terre des Femmes „Den Kopf frei haben“. Enttäuscht über das Unverständnis einer gemeinnützigen Menschenrechtsorganisation gegenüber Frauen, die nicht in ihre ‚weiße‘ Feminismusdefinition passen. Und fassungslos über die zahlreichen Unterzeichnungen dieser Petition von jenen Menschen, die in der Öffentlichkeit als Sprachrohr gelten. Von Nazile Savaştürk und Ayşe Çınar
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, Richterinnen in Bayern dürfen weiterhin kein Kopftuch tragen. Dass in Gerichten weiterhin Kreuze an der Wand hängen dürfen, sei etwas anderes.
Eine höchstrichterliche Beurteilung des sogenannten Neutralitätsgesetzes hat das Land Berlin bisher immer vermieden. Jetzt geht das faktische Kopftuchverbot doch zum Bundesarbeitsgericht.
2018 hat das Bundesverfassungsgericht keine Zunahme von Asylverfahren verzeichnet. Wichtige Asyl-Entscheidungen stehen trotzdem bevor. Auch über das Kopftuchverbot für Referendarinnen will das Gericht entscheiden.