Die Stadt Kassel darf ihren Bediensteten kein pauschales Kopftuchverbot aussprechen. Das gilt auch dann, wenn sie im Publikumsverkehr arbeiten. Die Religionsfreiheit habe Vorrang, entschied das Verwaltungsgericht Kassel im Fall einer Muslima.
In fast jedem dritten EU-Land gibt es ein gesetzliches Verbot, das muslimischen Frauen das Tragen von religiöser Kleidung verbietet. Das geht aus einem neuen Bericht hervor. In nur sechs EU-Staaten gab es bisher keine Verbotsbestrebungen.
Die Entschädigungsklage einer kopftuchtragenden Lehrerin wurde vom Berliner Arbeitsgericht abgewiesen, weil Klägerin und Beklagte nicht erschienen sind. Auf Rechtsfragen mussten die Richter deshalb nicht eingehen.
In Berlin schreibt das "Neutralitätsgesetz" vor, dass Lehrer an Schulen, Polizisten und Justiz-Mitarbeiter im Dienst keine religiösen Symbole zeigen dürfen. Eine junge Lehrerin sieht das anders. Am Montag wurde darüber verhandelt, die Entscheidung will das Gericht im Mai verkünden.
Die Debatte über ein Kopftuchverbot für muslimische Mädchen in Österreich ist längst auch auf Deutschland übergeschwappt. Was diese Debatte nährt und von welchen Vorstellungen sie getrieben wird, erklärt Rechtsphilosof Prof. Alexander Somek in einem Gastbeitrag. Von Alexander Somek
In der Kopftuchdebatte strebt NRW-Integrationsstaatssekretärin Serap Güler bis Ende 2019 eine Regelung an. Wie sie konkret aussehen soll, ist allerdings noch offen. Sachsens Integrationsministerin Köpping indes hat einem Kopftuchverbot in ihrem Bundesland eine Absage erteilt.
Der Vorstoß der nordrhein-westfälischen Landesregierung für ein Kopftuchverbot für junge Mädchen sorgt weiter für Diskussionen. NRW-Integrationsstaatssekretärin Güler will mit einem Verbot Kinder vor ihren Eltern schützen. Experten und Schulverbände reagieren kritisch.
In Kürze gehen die Klagen gegen das Berliner Neutralitätsgesetz in eine neue Runde. Die von einem atheistischen Netzwerk unterstützten Befürworter der Beibehaltung des Gesetzes verlangen vom Staat die Aufgabe seiner neutralen Position und eine Parteilichkeit zu ihren Gunsten. Von Gabriele Boos-Niazy Von Gabriele Boos-Niazy
Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle und die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung sprechen sich gegen ein Kopftuchverbot für Kinder aus. Es sei verfassungsrechtlich bedenklich und hätte zudem Konsequenzen für andere religiöse Jungen und Mädchen.
Kopftuchtragen schon im Kita- oder Grundschulalter: In Österreich soll das künftig verboten sein. Auch NRW-Integrationsminister Stamp prüft ein Verbot für Mädchen unter 14 Jahren und löst damit eine kontroverse Debatte aus.