Nordrhein-Westfalen

Kabinett billigt Kopftuch- und Kreuzverbot für Schöffen und Rechtsreferendare

01.03.2018

In Nordrhein-Westfalen sollen Richter, Staatsanwälte, Schöffen und übrige Justizangehörige in Zukunft keine religiös oder weltanschaulich anmutende Kleidung mehr tragen. Das Kabinett billigte Eckpunkte für ein Neutralitätsgesetz vor.