Seit Jahresbeginn müssen deutsche Unternehmen per Gesetz für Kinder- und Zwangsarbeit in der Lieferkette ihrer Produkte Verantwortung übernehmen. Das zuständige Bundesamt zieht eine positive Bilanz - die Wirtschaft zeigt sich weniger zufrieden. Von Jacqueline Melcher
Über Jahre wurde darum gerungen: Nun hat sich die EU auf ein Lieferkettengesetz verständigt. Hilfs- und Menschenrechtsorganisationen begrüßen den Schritt, sehen jedoch auch zahlreiche Mängel, beispielsweise beim Finanzsektor.
Das Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen, bei Produkten aus dem Ausland auf die dortigen Arbeitsbedingungen zu achten. Seit Januar können Organisationen bei Verstößen Beschwerde einlegen. Oxfam geht auf diesem Weg. Streitgegenstand sind Bananen in den Supermarktregalen von Edeka und Rewe.
Die Mehrheit der Abgeordneten im EU-Parlament hat gegen den Widerstand der Konservativen für ein strenges EU-Lieferkettengesetz gestimmt. Die EU-Regeln sind teilweise strenger als die von Deutschland. Eine Beweislastumkehr zugunsten der Opfer fehlt aber.
Vor zehn Jahren stürzte die Textilfabrik Rana Plaza in Bangladesch ein. Ein Lieferkettengesetz auf EU-Ebene soll solche Katastrophen verhindern. Mit einer Abstimmung im EU-Parlament hat es eine weitere Hürde genommen. Initiative kritisiert jedoch Abschwächung durch CDU/CSU.
So süß Schokolade ist - so bitter sind Kinderarbeit und Waldzerstörung durch Kakao. Können neue deutsche Regeln hier heilsame Wirkung entfalten? In Afrika gewinnen die zuständigen Minister überraschende Erkenntnisse. Von Basil Wegener
Große Unternehmen werden stärker zur Einhaltung von Menschenrechten verpflichtet. Wer Kinderarbeit, sittenwidrige Löhne oder Umweltsauereien bei Zulieferern billigend in Kauf nimmt, muss mit Bußgeldern in Millionenhöhe rechnen. Die Wirksamkeit des Gesetzes muss sich aber noch zeigen. Von Mey Dudin
Das Lieferkettengesetz ist nach einer Studie im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung geeignet, die Einhaltung von Menschenrechtsstandards zu sichern. Den Experten zufolge liegt der Ball jetzt bei den Unternehmen. Sie müssten Strukturen schaffen.
Menschenrechts- und Umweltorganisationen kritisieren Pläne für ein EU-Gesetz über Sorgfaltspflichten von Unternehmen. Die geplante Reform soll Umwelt und Menschenrechte besser schützen. Das sei aber nur ohne Ausnahmeregelungen möglich.
Offiziell unterstützt die Bundesregierung das EU-Lieferkettengesetz. Wie Medienrecherchen jetzt zeigen, versucht sie das geplante Gesetz in entscheidenden Punkten abzuschwächen. Beispielsweise sollen Opfer keinen Anspruch auf Schadensersatz haben.