In Great Britain reicht offensichtlich schon die Andeutung einer Monarchie-Kritik, um im Knast zu landen - und wir reden über den Iran, oder doch lieber über Böhmermann und Erdoğan? Von Sven Bensmann
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat eine von einer rechtsextremistischen Kleinstpartei geplante Theateraufführung verboten. Begründung: Die Inszenierung gefährde öffentliche Ordnung. Bei der Aufführung werde Bundeswirtschaftsminister Habeck herabgewürdigt.
Seine „Schmähkritik“ gegen Erdoğan zog 2016 eine Staatsaffäre nach sich, Gerichte verboten Teile des Werks. Nun ist der Satiriker Jan Böhmermann vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Eine Rassismus-Diskussion löste das Gedicht nicht aus.
Wegen Präsenz rechtsextremer Verlage auf der Frankfurter Buchmesse haben mehrere Personen ihre Teilnahme abgesagt. Die Messe verteidigt die Teilnahme rechter Verlage mit Meinungsfreiheit und erntet Kritik: Rechtsextremismus sei keine Meinung.
Die Amadeu Antonio Stiftung darf den Ex-AfD-Politiker Stefan Räpple als „Antisemiten“ bezeichnen. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. So wie Räpple seine Meinung äußern dürfe, dürfe auch die Stiftung von diesem Recht Gebrauch machen.
Deine Freiheit endet da, wo meine Nase beginnt. Und warum wir Gewalt in einem Falle angeekelt ablehnen und sie im anderen Falle nachvollziehen können. Ein paar Gedanken zu Frankreich. Von Sven Bensmann
Was ist noch Meinungsfreiheit und wo beginnt Rassismus? Diese Frage sorgt an Hochschulen immer wieder für Diskussionen. MiGAZIN sprach mit Prof. Dr. Julia Reuter von der Humanwissenschaftlichen Fakultät und Dr. Monica van der Haagen-Wulff vom Institut für vergleichende Bildungsforschung und Sozialwissenschaften an der Universität zu Köln über die Grenzen und was bei Überschreitung zu tun ist.
Die Grünen-Politikerin Renate Künast sieht in den aktuellen NSU-Drohmails an Frauen des öffentlichen Lebens eine weitere Eskalationsstufe. Die Rechtsprechung werde der Brisanz dieser Attacken nicht gerecht, sagte sie im Gespräch und will eine verfassungsrechtliche Klärung. Von Bettina Markmeyer
Die NPD hatte auf Facebook zahlreiche hetzerische Beiträge zur Flüchtlingspolitik veröffentlicht. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg stufte sie als "jugendgefährdend" ein. Zu Unrecht, entschieden jetzt Verfassungsrichter in Karlsruhe.
Michael Bertrams, ehemaliger Präsident des Verfassungsgerichtshofs in NRW, wirft dem Bundesverfassungsgericht einen zu liberalen Umgang mit der Meinungsfreiheit von Neonazis vor. Das trage mit dazu bei, dass Rechtsextremisten immer unverfrorener auftreten.