Migrations- und Asylpolitik haben bei dieser Bundestagswahl vergleichsweise kaum eine Rolle gespielt. Die Themen bleiben aber weiter aktuell und ungelöst. Welche Koalition bietet hier gute Chancen? Von Dr. Malisa Zobel und Giulia Fellin
Die künftige Bundesregierung muss nach Einschätzung von Experten neue Impulse setzen: In der Bildung, bei der politischen Teilhabe sowie in der Flüchtlings- und Integrationspolitik.
Die Corona-Pandemie wird einen starken Einfluss auf das Durchschnittsalter der Bevölkerung in Deutschland haben. Insbesondere der starke Rückgang der Einwanderungszahlen wird sich laut Statistikamt negativ auswirken.
Die Nettoeinwanderung ist in den Jahren 2019 und 2020 coronabedingt deutlich zurückgegangen. Dennoch bleibt Deutschland ein Einwanderungsland. Das geht aus dem Malteser Migrationsbericht 2021 hervor.
Im Buch „The Unsettling of Europe“ beschreibt Geschichtsprofessor Peter Gatrell Wanderungsströme in der Nachkriegszeit. Dahinter stecken ganz unterschiedliche Schicksale. Von Dr. Helene Guldberg
In den Wahlprogrammen der Parteien herrscht ein deutliches Zerrbild der Wirklichkeit: Flucht und Asyl werden überbetont, die klassische Einwanderung, die den Großteil der Einwanderung ausmacht, vernachlässigt. Das geht aus einer IfW-Auswertung hervor. Einig sind sich alle Parteien nur in einem Punkt: Verhinderung von Fluchtmigration.
Merkels Grenzöffnung und die Willkommenskultur waren nicht ursächlich für den Anstieg von Asylbewerber im Jahr 2015. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Untersuchung. Der Anstieg sei vielmehr das Ergebnis eines seit 2010 bestehenden Aufwärtstrends gewesen.
Mehr Deutsche als zuvor heißen Migranten willkommen, kulturelle Besonderheiten stoßen laut einer aktuellen Studie aber auf Vorbehalte. Ein Drittel der Bevölkerung verlangt Assimilation. Ein Dritter der Einwanderer erfahren Rassismus. Forscher Zick plädiert für mehr Sichtbarkeit von kultureller Vielfalt.
Ein Richter, der offen Sympathien für ein NPD-Wahlplakat bekundet hatte, ist in einem Asylverfahren befangen. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Fall eines Afghanen entschieden. Begründung: Der Richter hält Migration für ein Übel.
Vor 60 Jahren unterzeichneten Deutschland und die Türkei das Anwerbeabkommen. Millionen türkische "Gastarbeiter" reisten in den Folgejahren in die Bundesrepublik. Eine Ausstellung zeigt jetzt das Leben dieser Menschen.