Berlins Integrationsbeauftragte Niewiedzial ist für die Abschaffung des umstrittenen Neutralitätsgesetzes. Das Gesetz sei nur „scheinbar neutral“ und diskriminiere in der Praxis fast ausschließlich muslimische Frauen. Nötig sei vielmehr ein Bekenntnis zu Chancengerechtigkeit. Von Lukas Philippi
Berliner Gerichte werden einen weiteren Rechtsstreit um das umstrittene Berliner Neutralitätsgesetz entscheiden. In einem jetzt bekannt gewordenen Verfahren geht es erneut um das Tragen eines Kopftuches in der Schule. Geklagt hat eine Lehrerin.
SPD, Grüne und Linke in Berlin wollen das Neutralitätsgesetz anpassen, sollte das Bundesverfassungsgericht das generelle Kopftuchverbot für Lehrerinnen kippen. Darauf haben sich die Parteien im Koalitionsvertrag geeinigt.
Der Theologin und Islamprofessorin Tuba Işık zufolge ist das Berliner Neutralitätsgesetz eine Karrierebremse für muslimische Frauen. Das Gesetz sei diskriminierend und gegen Frauen gerichtet. Von Lukas Philippi
Berlins Bürgermeister Michael Müller verteidigt im Kopftuchstreit den angekündigten Gang zum Bundesverfassungsgericht. Er stehe aller Kritik zum Trotz hinter dem sogenannten Neutralitätsgesetz.
Berlins Justizsenator Behrendt will Lehrkräften im Schuldienst das Tragen religiös konnotierter Bekleidung erlauben. Seine Kritiker offenbaren problematische Denkmuster. Von Gabriele Boos-Niazy
Die Debatte über das islamische Kopftuch geht nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts weiter. In Berlin wird die Neufassung des Neutralitätsgesetzes für den Öffentlichen Dienst diskutiert. Muslime fordern Versachlichung der Debatte.
Einem Gutachten zufolge ist das Berliner Neutralitätsgesetz verfassungskonform. Es wurde vom Bildungssenat in Auftrag gegeben. Eine Änderung des Gesetzes sei weder geboten noch empfohlen.
Das Arbeitsgericht Berlin wies die Klagen von zwei Lehrerinnen mit muslimischem Kopftuch mit Verweis auf das Berliner Neutralitätsgesetz zurück. Das Gericht wende das Neutralitätsgesetz an, welches verfassungsgemäß sei.
Mit Spannung war in Berlin ein neues Kopftuch-Urteil erwartet worden. Aufmerksamkeit erregte vor allem die Frage, ob das Verbot religiöser Symbole an Berliner Schulen verfassungskonform ist. Das Arbeitsgericht bestätigte die Regelung.