Die Entschädigungsklage einer kopftuchtragenden Lehrerin wurde vom Berliner Arbeitsgericht abgewiesen, weil Klägerin und Beklagte nicht erschienen sind. Auf Rechtsfragen mussten die Richter deshalb nicht eingehen.
In Berlin schreibt das "Neutralitätsgesetz" vor, dass Lehrer an Schulen, Polizisten und Justiz-Mitarbeiter im Dienst keine religiösen Symbole zeigen dürfen. Eine junge Lehrerin sieht das anders. Am Montag wurde darüber verhandelt, die Entscheidung will das Gericht im Mai verkünden.
In Kürze gehen die Klagen gegen das Berliner Neutralitätsgesetz in eine neue Runde. Die von einem atheistischen Netzwerk unterstützten Befürworter der Beibehaltung des Gesetzes verlangen vom Staat die Aufgabe seiner neutralen Position und eine Parteilichkeit zu ihren Gunsten. Von Gabriele Boos-Niazy Von Gabriele Boos-Niazy
Berlins Kultursenator Klaus Lederer fordert eine Sachdiskussion über das Kopftuchverbot, die nicht von der Angst vor vermeintlicher Überfremdung dominiert werde. Das aktuelle Gesetz treffe in der Praxis vor allem Muslime und sei im öffentlichen Dienst untauglich.
Das Berliner "Neutralitätsgesetz" wird weiter auf den Prüfstand gestellt. Ein weiterer Fall ist vor dem Arbeitsgericht gelandet, einen Vergleich lehnten beide Parteien ab. Weitere Fälle sind anhängig.
Ein pauschales Kopftuchverbot ist verfassungswidrig, sagt das Bundesverfassungsgericht. Die Berliner Senatsverwaltung für Jugend, Bildung und Familie zeigt sich davon unbeeindruckt und propagiert in einem Brief an Berliner Schulen stattdessen ein „Weiter so!“. Von Gabriele Boos-Niazy Von Gabriele Boos-Niazy
In Berlin ist ein neuer Kopftuchstreit vor Gericht gelandet. Grund ist das Neutralitätsgesetz, das religiöse Symbole an Berliner Schulen weitgehend verbietet. Moschee-Gründerin und Anwältin Seyran Ateş vertritt das Land Berlin. Das Mandat sorgt in sozialen Medien für Belustigung. Von Christine Xuân Müller
Der Wirbel um das Berliner Neutralitätsgesetz reißt nicht ab. Zwei muslimische Lehramtsbewerberinnen sahen sich wegen ihres Kopftuchs unfair behandelt. Sie klagten gegen das Land Berlin, eine junge Frau erhält nun eine Entschädigung.
Der Streit um das Berliner "Neutralitätsgesetz" geht in die nächste Runde. Nachdem einer Lehrerin das Tragen eines Kreuzes um den Hals verboten wurde, wurde ihr jetzt auch das Tragen eines Fisch-Symbols untersagt. Bisherh haben vor allem Muslime gegen das Gesetz geklagt.
Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller (SPD), erklärt im Gespräch, warum er sich freut, Gastgeber des Kirchentags zu sein und warum er gleichzeitig am Neutralitätsgesetz festhält. Von Lukas Philippi, Jens Büttner