Verwaltungsgericht Mainz

Keine Anerkennung polnischer Meisterbriefe in Deutschland

11.03.2009

Die Klage (6 K 678/08.MZ) eines Mannes, der die Anerkennung seines in Polen erworbenen Meisterbriefs als Fahrzeugklempner begehrte, wurde vom Verwaltungsgerichts Mainz abgewiesen.