Seit März gibt es einen Polizeibeauftragten des Bundes. Große Skandale sind durch seine Arbeit bisher nicht aufgedeckt worden. Manch anderes hat er aber schon identifiziert.
Mohamed Wa Baile klagte sich vergeblich durch alle Schweizer Instanzen. Erst vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte bekam er Recht: Die Polizeikontrolle aufgrund der Hautfarbe war rechtswidrig. Die Richter verurteilten Schweiz zur Zahlung einer Entschädigung von 24.000 Euro.
Mit der Modernisierung des Bundespolizeigesetzes soll mehr gegen Diskriminierungen durch Beamte getan werden. Dem Problem des „Racial Profiling“ will die Regierung unter anderem mit Bescheinigungen beikommen. Die Gewerkschaft der Polizei bezweifelt den praktischen Nutzen.
Wer ausländisch wahrgenommen wird, wird in Deutschland von der Polizei häufigerer kontrolliert. Das geht aus einer neuen SVR-Studie hervor. Künftig sollen Betroffene sich Kontrollquittungen ausstellen lassen.
Einer EU-Studie zufolge sind Schwarze in Deutschland am stärksten von Diskriminierung und Rassismus betroffen – auf der Arbeit, bei der Wohnungssuche oder auf der Straße. Experten warnen: Das Problem wird immer größer.
Markus Söder hatte 2018 kaum das Amt des Ministerpräsidenten übernommen, da machte schon seine Idee der Grenzpolizei die Runde. Fünf Jahre später ist sie weiter umstritten. Söder spricht von Erfolg, Grüne sprechen von Etikettenschwindel. Von Marco Hadem und Sebastian Schlenker
Deutschland hat Racial-Profiling-Vorwurf nicht ausreichend untersucht. Gegen Beamte sei nur intern und nicht unabhängig ermittelt worden. Deutschland habe damit gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen, entschied der Europäische Gerichtshof.
Eine polizeiliche Personenkontrolle verstößt gegen das Grundgesetz, wenn sie aufgrund der Hautfarbe erfolgt. Das hat das Verwaltungsgericht Dresden entschieden. Geklagt hatte ein Mann, der es satthatte, von der Polizei immer wieder anlasslos kontrolliert zu werden.
Mit „Engagiert gegen Rassismus“ setzen sich Menschen besonders während der Internationalen Wochen gegen Rassismus für eine menschenfreundliche Gesellschaft ein. Eine Sängerin, ein Polizist und ein Feuerwehrmann sagen Alltagsrassismus den Kampf an. Von Kathrin Hedtke
Die anlasslose polizeiliche Kontrolle eines Afrikaners in der Nähe eines Drogentreffpunkts war rechtswidrig. Das hat das Hamburger Verwaltungsgericht im Falle eines aus Togo stammenden Mannes entschieden.