Die Debatte um Rassismus innerhalb der Polizei lässt die Debatte um das Racial Profiling aufflammen. Die Regierung will erforschen lassen, inwieweit Verdachtsmomente durch Diskriminierung entstehen. Menschenrechtler fordern ein Verbot der Praxis.
Überraschende Wendung: Kurz vor dem Gerichtstermin hat die Bundspolizei die Rechtswidrigkeit einer vor fünf Jahren durchgeführten verdachtsunabhängigen Personenkontrolle zugegeben. Experten fordern jetzt Maßnahmen.
Die verdachtsunabhänige Kontrolle eines dunkelhäutigen Mannes durch die Bundespolizei war eine rechtswidrig und diskriminierend. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Die Polizei argumentierte, Täter von Gepäckdiebstählen seien oft dunkelhäutig.
Von der Hautfarbe lässt sich nicht auf Migrationshintergrund schließen – außer durch die Bundespolizei. Ein kritischer Blick auf die Antwort der Bundesregierung zu den Polizeikontrollen in der Kölner Silvesternacht. Von Ulla Jelpke Von Ulla Jelpke
Ein Racial-Profiling-Prozess vor dem Verwaltungsgericht Dresden endet mit einem Eklat. Ein Polizist gab vor Gericht offen zu, dass ihre Zeugenaussagen mit einem Justitiar der Polizei abgesprochen wurden. In dem jetzt vorliegenden Urteil findet das Gericht klare Worte.
Polizeiliche Personenkontrollen aufgrund des Aussehens stellen einem Gerichtsurteil zufolge eine unzulässige Diskriminierung dar. Das sieht die Bundesregierung anders. Das Urteil sei eine "Einscheidung im Einzelfall". Kritik kommt von der Linkspartei.
Personenkontrollen wegen der Hautfarbe sind verboten und trotzdem Alltag, berichten Betroffene. Auch Polizeiforscher gehen davon aus, dass es das sogenannte Racial Profiling immer wieder gibt - auch wenn Beamte nicht gezielt diskriminieren wollen. Von Miriam Bunjes
Die Kontrolle einer dunkelhäutigen Familie in einem Zug durch Beamte der Bundespolizei ist rechtswidrig gewesen, weil die Kontrolle auch wegen ihrer Hautfarbe erfolgt sei. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Verdachtsunabhängige Personenkontrollen aufgrund äußerlicher Merkmale verstoßen gegen EU-Recht. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem "Racial-Profiling"-Fall entschieden und der Polizei die Rechtsgrundlage für solche Kontrollen genommen.
Amnesty International fordert Änderungen im Bundespolizeigesetz, das anlasslose Personenkontrollen nach äußerlichen Merkmalen wie Hautfarbe legitimiert. Die Menschenrechtler verweisen beim sogenannten "Racial Profiling" auf das Grundgesetz. Diese Praxis sei unstreitig verfassungswidrig.