Bundesinnenministerin Faeser hat das rechtsextreme „Compact“-Magazin verboten. Es beschimpft Minister als „Verbrecher“, bezeichnet sich selbst als „Stimme des Widerstands“ und agitiert rassistisch gegen Minderheiten. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Verbot: Von Anne-Béatrice Clasmann
Die sächsische AfD wehrt sich gegen ihre Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung durch den Verfassungsschutz. Damit hat sie vorerst keinen Erfolg. Das Gericht sieht verfassungswidrige Haltungen gegenüber Personen mit Migrationshintergrund.
In Chatgruppen tauschten Polizisten schwer erträgliche, menschenverachtende, rechtsextreme und rassistische Inhalte aus. Das OLG Frankfurt sieht darin aber keine strafbaren Handlungen – wegen einer Straflücke. Es bestünden aber erhebliche Zweifel an der Verfassungstreue der Beamten.
In Eisenberg wird eine 75-jährige Ukrainerin von einem Mann rassistisch beleidigt und geschlagen, in Berlin greift ein 46-Jähriger eine Frau aus rassistischen Motiven an. Alltag in Deutschland. Am Wohnungsfenster eines Täters prangt ein Hitler-Bild – keine Durchsuchung.
Ein Asyl-Richter in Gera soll sich im Netz rassistisch geäußert haben. Er bestreitet die Vorwürfe. Recherchen zeigen jedoch, Asylanträge hatten in Gera selten eine Chance. Ein Disziplinarverfahren soll nun klären, ob an den Vorwürfen etwas dran ist.
Eine Feier auf Burg Hohenstein hat für einen Polizeibeamten Konsequenzen. Er soll zu „L´Amour Toujours“ getanzt und dabei auch den Hitlergruß gezeigt haben. Jetzt ermitteln Kollegen gegen ihn.
In Dessau-Roßlau ist bekannt, dass Laurens Nothdurft eine rechtsextreme Vergangenheit hat. Jetzt soll der AfD-Mann politische Verantwortung übernehmen – als Bürgermeister. Nicht der einzige Fall im Land.
Seit Oktober 2023 gab es bundesweit Hunderte Polizeieinsätze im Zusammenhang mit rassistischem Gegröle zum Popsong „L'amour toujours“. Das geht aus einer Länderumfrage hervor. Nur Bayern und Sachsen machten keine Angaben – nicht, weil es keine Vorfälle gab.
Vor 33 Jahren stirbt ein Asylbewerber bei einem rassistischen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis. Der Mord-Prozess gegen einen Neonazi wegen Beihilfe endet mit Freispruch und Entschädigung.
Ich lebte lange günstig und glücklich in einem Stadtviertel, das andere mit Stirnrunzeln kommentieren. Dann zog ich um. Hier schläft man gut, wenn man zur Mehrheitsbevölkerung gehört. Von Miriam Rosenlehner