Ein ehemaliger Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten soll seinen deutschen Pass durch eine Täuschung erschlichen haben. Die Reaktion der Behörden ist konsequent. Der Betroffene wehrt sich vor Gericht – erfolglos.
Laut Oberverwaltungsgerichts Münster gibt es in Syrien keine Gefahr mehr für Leib und Leben. Es gebe zwar bewaffnete Auseinandersetzungen, es aber nicht „beachtlich wahrscheinlich“, getötet oder verletzt zu werden.
Fast 60 Jahre hält Israel palästinensische Gebiete besetzt. Doch die Besatzungsmacht verstößt gegen internationales Recht. Die klaren Worte der höchsten UN-Richter haben eine hohe Sprengkraft – möglicherweise auch Auswirkungen in und auf Deutschland.
Die Meinung darf zwar frei geäußert werden. Aber wer Polizisten ohne Grund als „Rassistenverein“ bezeichnet, der überzieht es. Das haben Stuttgarter Richter entschieden. Das sei ein hoher herabwürdigender Angriff auf die Ehre der Polizisten.
Die sächsische AfD wehrt sich gegen ihre Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung durch den Verfassungsschutz. Damit hat sie vorerst keinen Erfolg. Das Gericht sieht verfassungswidrige Haltungen gegenüber Personen mit Migrationshintergrund.
In Chatgruppen tauschten Polizisten schwer erträgliche, menschenverachtende, rechtsextreme und rassistische Inhalte aus. Das OLG Frankfurt sieht darin aber keine strafbaren Handlungen – wegen einer Straflücke. Es bestünden aber erhebliche Zweifel an der Verfassungstreue der Beamten.
Vor 33 Jahren stirbt ein Asylbewerber bei einem rassistischen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis. Der Mord-Prozess gegen einen Neonazi wegen Beihilfe endet mit Freispruch und Entschädigung.
In der Berliner Polizeiakademie soll eine Anwärterin einen Kollegen, eine Person of Color, beleidigt und Affengestiken gemacht haben. Jetzt sprach der Richter: Die Geste sei „Rassismus und nichts anderes“. Die Angeklagte widerspricht: Sie habe keinen Affen, sondern ein Huhn imitiert.
In Nordrhein-Westfalen wurde eine Muslima von der Schöffen-Liste gestrichen. Begründung: Weil sie ein Kopftuch trägt, sei sie für die Ausübung des Amts unfähig. Gegen diese Entscheidung hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte jetzt Verfassungsbeschwerde erhoben.
Mitglieder der AfD müssen ihre Waffen abgeben. Das entschied das Verwaltungsgericht in Düsseldorf in zwei Verfahren. Damit weist das Gericht die Klagen eines Ehepaars zurück, das insgesamt über 200 Waffen besitzt.