Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat wegweisende Klima-Urteile gesprochen: Die sogenannten Klimaseniorinnen siegten, Jugendliche aus Portugal scheiterten hingegen mit ihrer Klage. Die Urteile stellen wichtige Präzedenzfälle dar. Klimaforscher begrüßen Urteil.
Ein mutmaßlicher Rechtsextremist, der NPD-Veranstaltungen besucht, darf seinen Waffenschein behalten. Das hat das Verwaltungsgericht Gießen entscheiden. In Sachsen-Anhalt prüft die Waffenbehörde AfD-Mitglieder.
Liegt Asyl-Missbrauch vor, wenn Geflüchtete in Europa zum Christentum konvertieren und damit den Antrag begründen? Nein, sagt der Europäische Gerichtshof im Falle eines in Österreich lebenden iranischen Geflüchteten. Es gibt aber eine Voraussetzung.
Die Kosten für medizinische Behandlungen von Asylbewerbern werden nur bei akutem Behandlungsbedarf oder bei starken Schmerzen übernommen. Das Bundessozialgericht hat jetzt entschieden, dass die Kosten in bestimmten Fällen auch bei chronischen Depressionen übernommen werden müssen.
Die Familie eines Flüchtlings reist ihm nach Bayern hinterher und will in dessen Wohnort unterkommen. Darf sich die Gemeinde weigern, eine Unterkunft bereitzustellen? Nein, sagen Verwaltungsrichter.
Wer Grundsicherung bezieht, muss im Zweifel beweisen können, dass er sich nicht im Ausland aufgehalten hat. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen im Falle eines nigerianischen Paares entschieden. Laut Jobcenter befand sich das Paar mehrjährig im Ausland.
Sicherheitsmitarbeiter am Flughafen müssen kein religiös neutrales Erscheinungsbild haben. Die Ablehnung einer muslimischen Bewerberin mit Kopftuch war deshalb rechtswidrig, entschied das Arbeitsgericht und sprach der Betroffenen 3.500 Euro Schadensersatz zu. Die Muslima ist erleichtert.
Belgien darf Juden und Muslimen die religiöse Schächtung von Tieren verbieten. Das hat der EU-Menschenrechtsgerichtshof entschieden. Tierschutz und die öffentliche Moral rechtfertigten den Eingriff in die Religionsfreiheit. Muslime kritisieren: EU-Gerichte hätten dem Tierschutz bei Klagen gegen die Fleischindustrie weniger Gewicht beigemessen.
Deutschland hat Tausenden syrischen Kriegsdienstverweigerern zu Unrecht einen Asyl-Folgeantrag verweigert, wie jetzt aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hervorgeht. Pro Asyl kritisiert die deutsche Praxis scharf.
Die Junge Alternative, die Jugendorganisation der AfD, ist nicht mehr nur ein Verdachtsfall für den Verfassungsschutz. Nach einem Gerichtsbeschluss ist Einstufung und Behandlung als gesichert rechtsextremistisch rechtens. Sie sei demokratiefeindlich auf allen Ebenen sowie massiv ausländer- und islamfeindlich. Innenministerin Faeser begrüßt Gerichtsentscheidung.