Die Bezeichnung des Kabarettisten Dieter Nuhr als "Hassprediger" ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das entschied das Landgericht Stuttgart. Ein Muslim hatte Nuhr so bezeichnet, weil er unter dem Deckmantel der Satire den Islam diffamiere.
Wenn Asylbewerbern eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht, dürfen sie nicht abgeschoben werden. Das hat das Verwaltungsgericht nun im Falle von Italien entschieden. Das Asylverfahren dort weise systematische Mängel auf.
Ausländische Kinder haben Anspruch auf Kindergeld, wenn ihre Eltern Arbeitserlaubnis haben. Was aber, wenn das Kind keine Eltern mehr hat? So einen Fall musste nun das Bundessozialgericht entscheiden, weil die Bundesagentur für Arbeit nicht zahlen wollte.
Das Amtsgericht Potsdam hat einen 30-Jährigen wegen Brandstiftung auf ein geplantes Flüchtlingsheim zu einem Jahr und zehn Monaten Haft verurteilt - wegen zahlreicher Vorstrafen.
Wer keinen Integrationskurs besucht, bekommt keine Niederlassungserlaubnis. Das gilt auch für Angehörige von türkischen Staatsbürgern, die sich auf das deutsch-türkische Assoziierungsabkommen berufen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Sechs Nazis hatten sich in Dortmund mit einheitlichen T-Shirts als "Stadtschutz" aufgespielt - als Antwort auf die "Scharia-Polizei" in Wuppertal. Das Amtsgericht Dortmund hat die Anklagege gegen die Nazis jetzt zurückgewiesen. Das Verfahren gegen die "Scharia-Polizisten" läuft noch.
Am Karfreitag darf keine islamische Beschneidungsfeier stattfinden. Beschneidungsfeier haben dem Oberverwaltungsgericht Münster zufolge auch unterhaltenden Charakter. Der Karfreitag hingegen sei ein Tag der Trauer und Einkehr.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung der Gesellschaft eine zweite Chance gegeben. Eine Chance zu zeigen, dass die grundgesetzlichen Freiheiten, auf die wir zu Recht stolz sind, für alle gelten und nicht nur für diejenigen, die gleicher als gleich sind. Von Gabriele Boos-Niazy Von Gabriele Boos-Niazy
Für Schleuser gibt es keine Strafmilderung. Das gilt auch dann, wenn sie aus humanitären Gründen handeln und Flüchtlinge aus Ländern schleusen, denen erhebliche Asyl-Defizite attestiert werden. Das hat das Bundesgerichtshof entschieden.
Dauert der Türkeiaufenthalt länger als sechs Wochen, können Angehörige eines Pflegebedürftigen für diese Zeit kein Pflegegeld beanspruchen. Das entschied das Bundessozialgericht. Anders wäre die Rechtslage, wenn die Türkei EU-Mitglied wäre.