Eine muslimische Frau mit einem Gesichtsschleier hat kein Recht auf Unterricht in einem Abendgymnasium? Das entschied das Verwaltungsgericht Osnabrück. Der staatliche Bildungsauftrag überwiege die Freiheit der Religionsausübung.
Dürfen Arbeitgeber ihren muslimischen Mitarbeiterinnen verbieten, bei der Arbeit ein Kopftuch zu tragen? Diese Frage wird der Europäische Gerichtshof bald beantworten - anhand zweier Gutachten, die gegensätzlicher hätten kaum ausfallen können. Von Maximilian Steinbeis Von Maximilian Steinbeis
Im Mai hatte die deutsche EuGH-Generalanwältin ein Kopftuchverbot im Job für rechtmäßig erklärt - jetzt urteilt eine britische EuGH-Generalanwältin anders. In beiden Fällen geht es um die Spannung zwischen der Religion und den Rechten des Arbeitgebers.
Im Schweizer Kanton Tessin ist seit Juli die Vollverschleierung verboten, Religionsvertreter und Hotelbesitzer protestieren. Eine Initiative sammelt Unterschriften, um das Verbot im ganzen Land durchzusetzen. Von Von Jan Dirk Herbermann
Die Medienresonanz zu den Schlussanträgen der EuGH-Generalanwältin, Juliane Kokott, zum Kopftuchverbot war zwar groß, aber in weiten Teilen sachlich unzutreffend. Von Gabriele Boos-Niazy Von Gabriele Boos-Niazy
Die AfD-Basis ist dem Anti-Islam-Kurs ihrer Führung gefolgt. "Der Islam gehört nicht zu Deutschland", steht nun im Programm der Partei. Andere Politiker und Religionsgemeinschaften zweifeln daran, dass ihre Forderungen verfassungsgemäß sind.
Joachim Gauck spricht der AfD eine erfolgreiche Zukunft ab. Wer sich auf die Fahnen schreibe, das Grundgesetz außer Kraft zu setzen, werde keinen Erfolg haben. Die AfD demaskiere sich selbst. Der Islam gehöre zu Deutschland.
Das Kopftuch kommt ab, die Vorhaut bleibt dran! Der Erzieher verteilt das Schweinefleisch, die Lehrerin die Handschläge. Und wer nicht spurt, kommt auf die Titelseite. Da drängt sich doch eine Frage geradezu auf. Von Fabian Köhler Von Fabian Goldmann
Kliniken in Frankreich dürfen ihren Mitarbeitern das Tragen von Kopftüchern verbieten. Das stelle keine Verletzung der Religionsfreiheit dar, entschied das Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit der französischen Verfassung.
Am Karfreitag darf keine islamische Beschneidungsfeier stattfinden. Beschneidungsfeier haben dem Oberverwaltungsgericht Münster zufolge auch unterhaltenden Charakter. Der Karfreitag hingegen sei ein Tag der Trauer und Einkehr.