Berliner Gerichte werden einen weiteren Rechtsstreit um das umstrittene Berliner Neutralitätsgesetz entscheiden. In einem jetzt bekannt gewordenen Verfahren geht es erneut um das Tragen eines Kopftuches in der Schule. Geklagt hat eine Lehrerin.
In Köln darf der Muezzin zum Gebet rufen - mit gleich 2 (zwei!) Lautsprechern und nicht einmal hörbar bis zur anderen Straßenseite. Zeit also, die christlich-abendländische Tradition der obsessiven Scheinheiligkeit abzulegen. Von Sven Bensmann
Zwischen Tankstelle und Schnellstraße - zentral und doch abseits liegt die Kölner „Zentralmoschee“. Aus den Lautsprechern des Kuppelbaus wird ab Freitag der Muezzin rufen. Das ist keinesfalls ein Novum in Deutschland. Dennoch ist das Projekt umstritten.
Kölner Muslime dürfen sich künftig auf den Muezzinruf freuen. Die Stadt Köln werde in Kürze einen Vertrag mit der Ditib schließen für eine zweijährige Projektphase. Der Muezzin darf nur freitags, maximal fünf Minuten und unter Einhaltung einer bestimmten Lautstärke zum Gebet rufen.
In Hamburg wurden während einer Demo öffentlich Seiten aus dem Koran verbrannt. Die Polizei ist vorerst nicht eingeschritten. Ein juristisches Nachspiel hat die Aktion dennoch. Von Said Rezek
Der 51-jährige Sozialdemokrat Frank Schwabe ist der neue Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Aus dem Entwicklungsministerium wird er sich in Deutschland und weltweit für dieses Menschenrecht einsetzen. Im Gespräch erklärt er, warum seine Glaubwürdigkeit auch etwas mit dem Muezzin-Ruf zu tun hat. Von Mey Dudin
Der Ampel-Vertrag kündigt religionspolitische Initiativen an. Leerstellen gibt es beim Thema Islam: Kampf gegen antimuslimischen Rassismus und Gleichberechtigung muslimischer Religionsgemeinschaften. Von Christine Buchholz
Die Zentralmoschee in Köln wird einen Antrag auf den Muezzinruf stellen. Der Vorstoß der Stadt sorgt seit Wochen für Diskussionen. Er sieht vor, dass Moscheen für jeweils fünf Minuten in der Woche hörbar zum Gebet rufen dürfen.
Ein Novum in Hessen: In Raunheim ruft der Muezzin Muslime öffentlich hörbar zum Gebet – bis zu vier Minuten pro Woche. Anders als in Köln ist die Erlaubnis nicht auf zwei Jahre befristet. Die Zustimmung erfolgte laut Bürgermeister „über alle Parteigrenzen hinweg“.
Nach dem Anerkenntnisurteil des Hamburger Arbeitsgerichts darf die Erzieherin mit Kopftuch ihre Arbeit aufnehmen. Sie zeigt sich erleichtert, Diversität dürfe nicht nur auf Flyern stehen. Die Antidiskriminierungsberatungsstelle amira erhofft sich Signalwirkung vom Ausgang des Verfahrens.