Die Evangelische Kirche hat sich in die Debatte um den Muezzinruf in Köln für die Religionsfreiheit ausgesprochen. Allerdings müsse man so etwas „sehr stark“ vor Ort klären. Der kirchliche Glockenruf sei etwas anderes.
Eine Erzieherin in einer Kindertagesstätte darf mit Kopftuch arbeiten. Das hat das Hamburger Arbeitsgericht in einem Anerkennungsurteil entschieden. Der Arbeitgeber hatte kurz vor der Gerichtsverhandlung einen Rückzieher gemacht und eine juristische Prüfung des Falles verhindert.
In Köln soll der Muezzin Muslime zum Gebet rufen dürfen. Der Aufschrei ist groß, aber unbegründet. Denn der Islam ist zweifelsohne Kölner Geschichte. Wird er jetzt auch Kölner Gegenwart? Von Anja Seuthe
In Köln sollen Moscheen freitags zunächst befristet zum Gebet rufend dürfen. Seit Bekanntwerden des Pilotprojekts steht Oberbürgermeisterin Reker in der Kritik. Muslime begrüßen die Erlaubnis als ein Zeichen des Respekts.
Markus Grüber ist Beauftragter der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit. Er warnt vor Einschränkungen jüdischer und muslimischer Rituale in Deutschland: Beschneidung von Jungen oder das Schächten von Tieren - beides habe für Juden und Muslime zentrale Bedeutung.
Für Religionsfreiheit ist jede Partei. Doch die Vorstellungen, wie sie konkret ausgestaltet wird, gehen von CDU bis Linkspartei dann doch auseinander. Das gilt für die Kirchen genauso wie für den Islam. Von Corinna Buschow
Wie weit reicht der Einfluss des Arbeitgebers, darf er einer Erzieherin oder Verkäuferin das muslimische Kopftuch verbieten? Der Europäische Gerichtshof entschied: „Ja, er darf“ - doch muss er ein Verbot gut rechtfertigen. Muslime und Juden sind besorgt.
Weitgehend unbeachtet hat der Bundestag ein Gesetz mit Vorschriften für das Äußere von Beamten verabschiedet. Es geht um Tattoos, aber auch um religiöse Kleidungsstücke. Protest regte sich zu spät. Inzwischen hat auch der Bundesrat zugestimmt.
Ich habe überlegt, ob ich mich vor dem Schreiben dieses Beitrags abregen soll. Ich habe mich dagegen entschieden: Einem neuen Gesetz zufolge können Länder und Verwaltungen in Behörden Nazi-Tattoos und! Kopftücher verbieten. Von Anja Seuthe
Der Koordinationsrat der Muslime ruft die Länderkammer auf, dem Gesetz zum Erscheinungsbild von Beamten nicht zuzustimmen. Es enthalte ein Kopftuchverbot durch die Hintertür. Zwei Online-Petitionen gegen das Gesetz wurden binnen weniger Tag von über 120.000 Personen unterzeichnet.