In Bayern will die Landesregierung bestimmen, was im Islamunterricht gelehrt werden soll. Als muslimische Mutter mit drei Kindern empfinde ich das als höchst beunruhigend. Von Elif Yakac
Der Theologin und Islamprofessorin Tuba Işık zufolge ist das Berliner Neutralitätsgesetz eine Karrierebremse für muslimische Frauen. Das Gesetz sei diskriminierend und gegen Frauen gerichtet. Von Lukas Philippi
EuGH-Anwalt Rantos will Arbeitgebern erlauben, nur das Tragen von großen religiösen Symbolen zu verbieten. Seinem Gutachten zufolge könnte das Kopftuch verboten, der Kreuz am Hals erlaubt sein. Der Gerichtshof entscheidet demnächst über zwei Fälle aus Deutschland.
Ab dem kommenden Schuljahr können muslimische Schüler in Bayern am Wahlpflichtfach „Islamunterricht“ teilnehmen. Die Bayerische Integrationsbeauftragte lobt das Modell. Kritiker sehen darin eine Bevormundung muslimischer Schüler und werfen dem Land Verfassungsbruch vor.
Nach dem Willen der dänischen Regierung sollen in Zukunft alle Predigten in ausländischer Sprach ins Dänische übersetzt werden. Über ein entsprechendes Gesetz soll im März abgestimmt werden. Religionsgemeinschaften kritisieren die Pläne als „undemokratisch und praxisfern“.
Berlins Bürgermeister Michael Müller verteidigt im Kopftuchstreit den angekündigten Gang zum Bundesverfassungsgericht. Er stehe aller Kritik zum Trotz hinter dem sogenannten Neutralitätsgesetz.
Mehrfach haben Lehrerinnen in Berlin Geld erstritten, weil ihnen das Tragen des Kopftuchs untersagt war. Für das Bundesarbeitsgericht ist ein pauschales Kopftuchverbot unzulässig. Berlins Bildungssenatorin dennoch daran festhalten.
Berlins Justizsenator Behrendt will Lehrkräften im Schuldienst das Tragen religiös konnotierter Bekleidung erlauben. Seine Kritiker offenbaren problematische Denkmuster. Von Gabriele Boos-Niazy
EU-Staaten dürfen das rituelle Schlachten von Tieren ohne Betäubung verbieten. Das hat der Europäische Gerichtshof in einem Fall aus Belgien entschieden. Juden und Muslime kritisieren die Entscheidung scharf.
Eine Frau darf mit einer Vollverschleierung kein Kraftfahrzeug führen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Falle einer Nikab-Trägerin entschieden. Begründung: Das Kfz biete bereits ausreichenden Schutz.