Am fünften Jahrestag des Anschlags auf den Bataclan-Club in Paris haben die EU-Innenminister über den Kampf gegen den Terror beraten. Die Ressortschefs kündigten unter anderem eine verstärkte Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden an.
Bayern hatte 2014 einer muslimischen Referendarin das Tragen eines Kopftuchs untersagt. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden: Das Verbot war ein schwerwiegender Grundrechtseingriff und war rechtswidrig.
Ein muslimischer Häftling hat Anspruch auf Essen, das nach islamischen Vorschriften zubereitete wurde. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall eines Moldawiers in einem rumänischen Gefängnis entschieden. Die Richter sprachen dem Inhaftierten 5.000 Euro Schadensersatz zu.
Zum zweiten Mal hat die Bundesregierung einen Bericht zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit vorgelegt. Ergebnis: Der Trend zur Einschränkung dieses Rechts geht weiter. Auch die Situation in Deutschland wird geschildert. Halle wird im Bericht erwähnt, Hanau nicht.
Wer Frauen den Handschlag verweigert hat keinen Anspruch auf Einbürgerung. Das hat das Verwaltungsgericht Mannheim im Fall eines Libanesen entschieden, der Oberarzt einer Klinik ist. Der Handschlag gehöre seit Jahrhunderten zur westlichen Tradition.
Im Streit um das betäubungslose Schächten haben Muslime und Juden in einem Fall aus Belgien einen Etappensieg errungen. Laut Generalanwalt ist die Ermöglichung von religiös motiviertem Schächten Ausdruck einer toleranten und pluralistischen Gesellschaft.
Das Land Berlin darf muslimische Lehrerinnen mit Kopftuch nicht unter Berufung auf das Neutralitätsgesetz pauschal ablehnen. Das Bundesarbeitsgericht wies eine Revisionsklage ab. Das Gesetz muss verfassungskonform ausgelegt werden, so das Gericht.
Das Bundesarbeitsgericht hat dem Kopftuchverbot in Berlins Neutralitätsgesetz eine Abfuhr erteilt. Gut so. Denn hinter „Neutralität“ verbergen sich nur die Privilegien der Mehrheitskultur. Von Fabian Goldmann
Verwaltungsgerichte dürfen Asylbewerber keiner "Glaubensprüfung" unterziehen. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Fall eines Iraners entschieden und damit der weitläufigen Verhandlungspraxis eine Absage erteilt.
Einem in Russland inhaftierten Muslim wurde das Beten in den Nachttsunden untersagt. Dagegen wehrte sich der Häftling jetzt erfolgreich vor dem Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.