Das Koblenzer Burkini-Verbot verstößt gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot. Das hat das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht entschieden. Es sei nicht nachvollziehbar, warum ein Burkini verboten sei, ein Neoprenanzug jedoch nicht.
Grundschulkinder, die Kopftuch tragen – in Österreich ist das inzwischen verboten. Nun will die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung ein ähnliches Verbot für Deutschland prüfen lassen. Das könnte gegen das Grundgesetz verstoßen.
Seelsorger und Flüchtlingshelfer kritisieren Missstände in der Abschiebehaftanstalt in Pforzheim. Dort seien die Bedingunen härter als in der Strafhaft. Dabei seien die Inhaftierten keine Straftäter.
Eine höchstrichterliche Beurteilung des sogenannten Neutralitätsgesetzes hat das Land Berlin bisher immer vermieden. Jetzt geht das faktische Kopftuchverbot doch zum Bundesarbeitsgericht.
Dass Muslime in Deutschland ihre Religion - wenn auch eingeschränkt - ausüben dürfen, haben sie in erster Linie nicht der Religionsfreiheit zu verdanken, sondern dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Von Ekrem Şenol
Die Uni Kiel hat ein Schleier-Verbot erlassen. Begründung: Zur Kommunikation in Forschung und Lehre gehörten auch Mimik und Gestik. Ist das wirklich so? Oder geht es hier doch nur um reine Rationalisierung eines Unbehagens über die ungewohnte Verschleierung? Von Jens T. Theilen
Kurz vor Weihnachten war eine Studentin mit einem Gesichtsschleier zu einem Tutorium erschienen. Jetzt hat die Uni Kiel ein Schleier-Verbot erlassen. Schleswig-Holsteins Bildungsministerin begrüßt den Beschluss, Grüne kritisieren die Entscheidung.
Darf ein Unternehmen in der Privatwirtschaft ein pauschales Kopftuchverbot erlassen? Mit dieser Frage soll sich das Europäische Gerichtshof befassen. Vorgelegt hat die Frage das Bundesarbeitsgericht.
Neuer Übersichtsband „Religionspolitik heute“ vereint religionspolitische Positionen aus Wissenschaft, Politik, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften – Beiträge zu religionspolitischen Grundsatzfragen, aktuellen Konflikten und Lösungsmöglichkeiten.
Die Aufregung war groß, als Markus Söder verkündete, dass in allen bayerischen Dienstgebäuden ein Kreuz hängen muss. Jetzt ist der "Kreuz-Erlass" ein Thema für die Gerichte. Initiiert hat die Klage unter anderem Assunta Tammelleo. Im Gespräch erklärt sie ihre Beweggründe. Von Brigitte Bitto