Eine Muslimin hatte geklagt, weil ein belgischer Richter sie wegen ihrem Kopftuch nicht in den Gerichtssaal lassen wollte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gab jetzt der Frau Recht. Der belgische Staat muss der Frau 1.000 Euro Schadenersatz zahlen.
Heute vor 20 Jahren wurde Referendarin Fereshta Ludin nicht in den Schuldienst übernommen, weil sie Kopftuch trägt. Seitdem wird darüber diskutiert, ob muslimische Frauen in staatlichen Schulen ein Kopftuch tragen dürfen. Ein Überblick über die wichtigsten Entscheidungen im sogenannten Kopftuchstreit:
Vor 20 Jahren begann der sogenannte Kopftuchstreit: Am 13. Juli 1998 wurde die Referendarin Fereshta Ludin in Baden-Württemberg nicht in den Schuldienst übernommen, weil sie ein Kopftuch trug. Heute sieht die Situation anders aus. Von Judith Kubitschek Von Judith Kubitschek
Vor 20 Jahren wurde die Referendarin Fereshta Ludin nicht in den baden-württembergischen Schuldienst übernommen, weil sie ein Kopftuch trug. Sie zog vor Gericht. Damit begann eine Debatte, die bis heute andauert. Von Judith Kubitscheck Von Judith Kubitscheck
Das Kopftuch, die never ending Story. Erneut sorgt es für Diskussionen. Diesmal in Hamburg. Dort hat sich die CDU mit deutlicher Mehrheit für ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren ausgesprochen. Von Elif Köroğlu Von Elif Köroğlu
Das Schächten von Tiere ohne Betäubung ist nur in zugelassenen Schlachthöfen erlaubt. Die Religionsfreiheit wird mit dieser Auflage nicht beschränkt. Das entschied der Europäische Gerichtshof. Geklagt hatten islamische Verbände in Belgien.
Das Arbeitsgericht Berlin wies die Klagen von zwei Lehrerinnen mit muslimischem Kopftuch mit Verweis auf das Berliner Neutralitätsgesetz zurück. Das Gericht wende das Neutralitätsgesetz an, welches verfassungsgemäß sei.
Mit Spannung war in Berlin ein neues Kopftuch-Urteil erwartet worden. Aufmerksamkeit erregte vor allem die Frage, ob das Verbot religiöser Symbole an Berliner Schulen verfassungskonform ist. Das Arbeitsgericht bestätigte die Regelung.
Die Stadt Kassel darf ihren Bediensteten kein pauschales Kopftuchverbot aussprechen. Das gilt auch dann, wenn sie im Publikumsverkehr arbeiten. Die Religionsfreiheit habe Vorrang, entschied das Verwaltungsgericht Kassel im Fall einer Muslima.
Der Bundestag hat den Wert der Religionsfreiheit betont. In einer Debatte am Freitag sprach auch der neue Beauftragte der Bundesregierung über seine Pläne. Christen und Muslime würden am häufigsten in der Ausübung ihres Glaubens eingeschränkt.