Seit dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin ist nicht nur in der großen Koalition der Streit über die Konsequenzen entbrannt. Am Wochenende zeichnete sich gewisse Einigkeit im Umgang mit einem Teil der rund 550 Gefährder ab. Allerdings geht das zu Lasten der Unschuldsvermutung.
Jede sexuelle Handlung gegen den Willen eines Menschen ist künftig strafbar. Der Bundestag hat den neuen Vergewaltigungs-Paragrafen einhellig beschlossen. Ärger gab es aber auch: Die Opposition kritisiert Gruppenhaftung und einfachere Abschiebungen von Ausländern. Von Bettina Markmeyer
Die Akte "Scharia-Polizei" wird neu aufgerollt. Nach Widerspruch der Staatsanwaltschaft müssen sich die "Scharia-Polizisten" nun doch vor Gericht verantworten. Das Nazi-Pendant der "Scharia-Polizei" wurde nicht weiter verfolgt.
Strafrechtsreform. Bisher ist die Vergewaltigung nicht strafbar, wenn die Frau "nur" Nein sagt und sich nicht wehrt. In Zukunft soll Vergewaltigung "schon" strafbar sein, wenn die Frau Nein sagt und sich nicht wehren kann. Könnte sie sich wehren, gilt weiterhin: Nein ist Ja. Von Sven Bensmann
Böhmermann hat letzten Ende nicht die Grenzen von Satire aufgezeigt, denn Satire darf weiterhin alles; was ihm vielmehr gelungen ist, ist das Aufzeigen der Grenzen des Denkens von Menschen. Von Sven Bensmann Von Sven Bensmann
Jan Böhmermann hat sich mit seinem Schmähgedicht doppelten Ärger eingehandelt. Der türkische Präsident Erdoğan hat zusätzlich zum Strafverlangen der türkischen Regierung einen persönlichen Strafantrag gegen Böhmermann wegen Beleidigung gestellt.
Fast ausnahmslos werden Anzeigen gegen Flüchtlinge wegen unerlaubter Einreise eingestellt. Polizeigewerkschaften kritisieren, sie ermittelten für den Papierkorb. Die Bundesregierung hält an der Regelung fest. Nun kündigt Niedersachsen eine Bundesratsinitiative an.
Nach dem Flüchtlingsdrama in Österreich mit 71 Toten ist die Debatte über die Bekämpfung von skrupellosen Schleppern erneut entfacht. Strafrechtsprofessor Andreas Schloenhardt erklärt, warum deren Kriminalisierung nicht weiterhilft. Er fordert alternative Lösungsansätze. Von Andreas Schloenhardt
Als Reaktion auf die NSU Mordserie soll der Generalbundesanwalt in Zukunft schneller Ermittlungen übernehmen können. Zudem sollen Motive wie Fremdenfeindlichkeit und Rassismus stärker berücksichtig werden. Ein entsprechendes Gesetz passierte den Bundestag.
Kritik an einem ausländischen Staat fällt nicht unter den Straftatbestand der Volksverhetzung. Mit dieser Begründung hat die Staatsanwaltschaft Mainz die Beschwerde gegen israelkritische Parolen bei einer Kundgebung zurückgewiesen.