Nur ein Bruchteil der 65,3 Millionen Geflüchteten weltweit kommt nach Europa, doch das Gejammer will nicht enden. Ein Kontra gegen den faktenfremden, unsolidarischen Zeitgeist. Von Timo Al-Farooq Von Timo Al-Farooq
Zufällig entdeckt der Manager Benjamin Marx einen Bericht über einen nach Deutschland geflüchteten syrischen Sozialarbeiter. Spontan entscheidet er sich, ihn einzustellen - gegen alle Kritik. Von Charlotte Morgenthal Von Charlotte Morgenthal
Syrern, die sich durch ihre Flucht dem drohenden Wehrdienst entzogen haben, müssen nicht automatisch als Flüchtling anerkannt werden. Das entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht.
Mehr als 17.000 Visa für den Familiennachzug von Syrern und Irakern wurden Medienberichten zufolge im ersten Quartal 2017 erteilt. In einigen Ländern sei zudem die Wartezeit gesenkt worden.
Ein Syrer, der vor dem Militärdienst geflohen ist, darf zwar in Deutschland bleiben - aber nicht als Flüchtling. Das entschied das Oberverwaltungsgericht NRW will. Begründung: Ihm drohe keine politische Verfolgung.
Die Aussetzung des Familiennachzugs für syrische Flüchtlinge bleibt umstritten, eine Abschaffung vor März 2008 ist dennoch unwahrscheinlich. Immerhin gibt es für Härtefälle eine realistische Chance auf Familienzusammenführung. Von Corinna Buschow
Das Medieninteresse am Facebook-Prozess in Würzburg war groß: Zwingt ein syrischer Flüchtling den US-Konzern dazu, aktiv nach Hetze suchen und sie löschen zu müssen? Facebook ging zumindest vorerst als Sieger vom Platz. Von Daniel Staffen-Quandt
Wehrpflichtigen syrischen Männern steht in Deutschland der volle Flüchtlingsstatus zu. Das Verwaltungsgericht Aachen sah es als wahrscheinlich an, dass sie als Oppositionelle verfolgt werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte nur subsidiären Schutz zuerkannt.
Ein syrischer Flüchtling verklagt Facebook wegen Fake-News. Dort soll ein Foto des Flüchtlings zigfach verbreitet worden sein mit wahrheitswidrigen Behauptungen. Ein Termin für die Verhandlung ist anberaumt - aber es ist unsicher, ob es dazu kommt. Von Daniel Staffen-Quandt
Das Bundesamt für Migration sieht nur ein geringes Risiko für politische Verfolgung, wenn Asylbewerber zurück nach Syrien gehen. Deshalb gewährt es Syrern oft nur eingeschränkten Schutz. Viele Flüchtlinge wehren sich dagegen. Nun gibt es eine Grundsatzentscheidung.