Ablauf
29.01.2009
Mit dem Auslaufen des Bildungsabkommens von 1986 zwischen dem türkischen Bildungsministerium und dem deutschen Bundesland Bayern, das unter anderem die Formalitäten zum Türkischunterricht reguliert hatte, wird Bayern zukünftig die Lehrergehälter der türkischen Lehrkräfte aus der Türkei nicht mehr übernehmen. So überlässt die bayerische Regierung die Finanzierung des Türkischunterrichts stufenweise den beiden türkischen Konsulaten von München und Stuttgart.