Seit 2022 beobachtet der Verfassungsschutz die baden-württembergische AfD. Zurecht, wie nun das höchste Verwaltungsgericht des Landes entschieden hat. Es gebe Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen, Diskriminierung von Migranten sowie Herabwürdigung von Muslimen. Die Partei hält das Urteil für „absurd“.
Nach einigen Verzögerungen liegt nun der Thüringer Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2023 vor. Er berichtet vom Versuch, den Staat zu destabilisieren und einer wachsenden AfD.
Wer gibt in der AfD den Ton an? Die Frage ist nicht so einfach zu beantworten. Denn anders als bei der CDU oder den Grünen ist in der AfD nicht immer derjenige am mächtigsten, der ganz vorne steht. Von Anne-Béatrice Clasmann
Vom Erfolg der AfD bei den jüngsten Landtagswahlen können auch Burschenschafter profitieren. Sie haben gute Chancen, Mitarbeiter der Landtagsfraktionen zu werden. Parteichefin Weidel macht das vor. Von Julia Giertz
In der bisherigen AfD-Landtagsfraktion in Brandenburg hat der Landesverfassungsschutz sechs Abgeordnete als rechtsextremistisch eingestuft. Nun liegt eine neue Einschätzung vor.
Das Hawala-System ist eine uralte Überweisungsmethode aus dem Nahen und Mittleren Osten, das bis heute verwendet wird – auch von Menschen in Deutschland. In Zeiten moderner Bankensysteme steht das System aber unter Verdacht.
Für angehende Beamte gibt es in Brandenburg ab September eine Prüfung, ob sie Verfassungsgegner sind. Die AfD hat etwas dagegen. Jetzt muss sich das Verfassungsgericht mit einer Klage gegen das neue Gesetz befassen.
Die sächsische AfD wehrt sich gegen ihre Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung durch den Verfassungsschutz. Damit hat sie vorerst keinen Erfolg. Das Gericht sieht verfassungswidrige Haltungen gegenüber Personen mit Migrationshintergrund.
Seit 2022 beobachtet der bayerische Verfassungsschutz die AfD – zu Recht, entschied jetzt das Verwaltungsgericht München. Begründung: ethnisch-biologischen Volksverständnis. Damit dürfte das Streitthema aber noch lange nicht zu Ende sein.
Ein Ex-AfD-Mitarbeiter soll bei der Einbürgerung seinen russischen Pass verschwiegen haben. Gegen die Rücknahme der Einbürgerung wehrte er sich gerichtlich – erfolglos. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied jetzt: Der Mann habe arglistig getäuscht.